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Teilnahmebedingungen Gewinnspiele

Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme an von Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH veranstalteten Online-Gewinnspielen gelten folgende Bedingungen:

1. Jeder Teilnehmer akzeptiert mit seiner Teilnahme diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen und alle ggf. bekannt gemachten besonderen Teilnahmebedingungen oder Regeln des Gewinnspiels. Die besonderen Teilnahmebedingungen oder Regeln veröffentlicht Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH direkt bei den Mitteilungen zum Gewinnspiel unter kinowelt-sylt.de.

2. Teilnahme- und gewinnberechtigt sind nur natürliche Personen ab 14 Jahren. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind:

– alle Mitarbeiter der Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH und der der Kinowelt  zugehörigen Unternehmen sowie der Kooperationspartner bzw. der Sponsoren und alle sonstigen Personen, welche mit der Durchführung der Aktion beschäftigt sind oder waren und

– Angehörige ersten und zweiten Grades sowie deren Lebenspartner in eheähnlicher Gemeinschaft zu den vorgenannten Personen.

3. Jeder Teilnehmer erklärt sich mit der Teilnahme damit einverstanden, dass seine für das Gewinnspiel notwendigen persönlichen Daten (Geburtsdatum, Alter, Vorname und Name, Telefonnummer, Wohnungsanschrift) auf elektronischen Datenträgern gespeichert und für Gewinnspielzwecke unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen von Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH verwendet werden dürfen. Der Teilnehmer sichert mit seiner Teilnahme zu, dass alle von ihm gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Wurde vom Teilnehmer das Einverständnis zur Verwendung der persönlichen Daten für interne Marketingzwecke (z.B. Newsletter und besondere Angebote etc.) erteilt, so werden die Daten hierfür ebenfalls verwendet (siehe hierzu Datenschutzhinweise).

4. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich mit der Teilnahme, sich im Falle eines Gewinns in angemessenem Umfang für aufmerksamkeitsstarke und medienwirksame Gewinnübergabeaktionen und andere Presse- und Medienaktivitäten von Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH zur Verfügung zu stellen. Er erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Vor-, Nachnamens einverstanden (z.B. Online).

5. Es wird der beschriebene Gewinn verlost. Weiterführende Leistungen (z.B. An-/Abreise, Spesen, Übernachtungen etc.) sind nur dann im Gewinn inbegriffen, wenn diese Leistungen im Rahmen des Gewinnspiels ausdrücklich benannt werden.

6. Nach Ablauf des ausgewiesenen Gewinnspielzeitraums wird durch Losverfahren der Gewinner aus allen eingesandten Teilnehmern ermittelt und erhält nach Information den Gewinn. Hierfür erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die notwendigen persönlichen Daten an einen eventuellen Sponsor des Gewinnspiels, der die Preise zur Verfügung stellt, für diesen Zweck übermittelt werden. Sachpreise können nicht in Bargeld ausgezahlt oder umgetauscht werden.

7. Ist zur Teilnahme die Erstellung und Übermittlung eines Werkes erforderlich (z.B. Foto, Video, schriftliche Bewerbung oder anderweitige Dateien etc.) erklärt sich der Teilnehmer mit der Teilnahme einverstanden, dass diese Werke von Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH im Rahmen oder für Zwecke des betreffenden Gewinnspiels sowie für weitere Werbezwecke zeitlich und räumlich unbegrenzt veröffentlicht werden dürfen (z.B. im Hörfunk, Internet, TV etc.). Der Teilnehmer erteilt Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH insofern nicht exklusiv alle Rechte am Werk. Dem Teilnehmer ist bewusst, dass diese Rechteerteilung die Bearbeitung des Werkes (z.B. durch Teilauswertung, Zusammenfassung mehrerer Werke etc.) beinhaltet und erklärt sich hiermit durch seine Teilnahme einverstanden.

8. Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH hat das Recht, solche Teilnehmer von der Teilnahme an dem Gewinnspiel auszuschließen, die den Teilnahmevorgang, das Gewinnspiel und/oder das Angebot manipulieren bzw. zu manipulieren versuchen, schuldhaft gegen Teilnahmeregeln verstoßen oder sonst in unlauterer Weise versuchen, das Gewinnspiel und/oder den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, insbesondere durch Störung, Bedrohung und/oder Belästigung von Mitarbeitern von Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH oder von anderen Teilnehmern an dem Gewinnspiel. In solchen Fällen ist Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH berechtigt, ausgezahlte Gewinne nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

9. Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH behält sich vor, ein Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund abzubrechen oder dessen Spielregeln für die Zukunft zu ändern. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt sowie dann, wenn das Gewinnspiel aus anderen organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann oder Manipulationen erkennbar werden.

10. Die Haftung von Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH für falsche Aussagen im Rahmen des Gewinnspiels ist ausgeschlossen, es sei denn, Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH bzw. ein Erfüllungsgehilfe von Kinowelt Westerland Kinobetriebs GmbH handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig oder in Verletzung einer wesentlichen Pflicht.

11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

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