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HAUSORDNUNG

Sehr geehrter Kinobesucher,

um Ihnen das Gemeinschaftserlebnis Kino so angenehm wie möglich zu gestalten, bedarf es einiger Hausregeln, über die wir Sie im Folgenden informieren. Das Hausrecht wird durch den Theaterleiter oder dessen Stellvertreter ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge.

  • 1. Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten (Filmverleiher) überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 50,– verpflichtet und erhalten Hausverbot.
  • 2. Der Umtausch von Eintrittskarten ist nur vor dem Beginn der gelösten Vorstellung möglich. Mit Beginn der Vorstellung verfällt jedes Recht des Besuchers auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes. Reservierte Eintrittskarten, die nicht spätestens 30 Minuten vor dem angekündigten Vorstellungsbeginn abgeholt wurden, gehen wieder in den freien Verkauf.
    • 2a. Mit Beginn des Hauptfilms (ca. 10-15min Vorprogramm) endet der Ticketverkauf. Mit bereits erworbenen Tickets erhalten Sie weiterhin Zugang zum Saal.
  • 3. Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben wurden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie an unserer Kinokasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter gern. Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch Pass, Personalausweis, Schülerausweis etc.), darf daher keinen Eintritt erhalten. Zum Schutz der Kinder ist Personen unter drei Jahren der Zutritt zu Kinovorstellungen nicht gestattet. Wir bitten um Ihr Verständnis.
  • 4. Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht jährlich enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionenbereich und ist eine strafbare Handlung. Aus diesem Grund sind Foto-, Film- und Tonaufnahmen in unseren Kinos ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Theaterleitung untersagt. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihern) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke etc. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren können. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jegliche Pirateriehandlung – Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. – sowohl den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, GVU usw.) als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahmung von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.
  • 5. Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebetrieb. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitativ hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten. Wie jeder andere Gastronomiebetrieb lehnen wir es daher ab, dass Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke, Snacks, Süßwaren und Ähnliches verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und ihnen den Zutritt zu unseren Räumen verwehren.
  • 6. Der Aufenthalt in unseren Foyers ist nur in Verbindung mit einem Kino-/ Veranstaltungsbesuch, dem beabsichtigten Kauf eines unserer Produkte und zu Informationszwecken gestattet.
  • 7. Für mitgebrachte Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände jedweder Art übernehmen wir keine Haftung.
  • 8. Das Blockieren von Fluchtwegen ist untersagt.
  • 9. Das Mitbringen von Tieren ist untersagt (einzige Ausnahme bilden Blindenhunde).
  • 10. Das Mitbringen von Waffen jeglicher Art, Feuerwerkskörpern, scharfen oder spitzen Gegenständen, von denen in irgendeiner Weise Gefahr ausgeht, ist untersagt. Für die Kinosäle gilt darüber hinaus ein Mitnahmeverbot von sperrigen oder übergroßen Gegenständen, z. B. Sporttaschen, Koffern u. Ä.
  • 11. Das Mitbringen von Gegenständen, die geeignet sind, den Betriebsablauf zu stören, ist untersagt. Mobiltelefone und sonstige Kommunikationsgeräte müssen im Kinosaal –spätestens zu Beginn des Programms – ausgeschaltet werden.
  • 12. Die Nutzung von Skateboards, Inlineskates und Tretrollern sind im Gebäude untersagt.
  • 13. Personen, die stark alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen/Rauschmitteln das Gebäude betreten, werden des Hauses verwiesen. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
  • 14. Personen, die in irgendeiner Weise die Einrichtung oder andere Bestandteile des Gebäudes beschädigen, grob verschmutzen, demontieren oder entfernen, werden des Hauses verwiesen. Die Geltendmachung von daraus resultierenden Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor. Gleiches gilt für Personen, die andere Personen belästigen, bedrohen, gefährden, verletzen oder eine Filmvorführung stören. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
  • 15. Betteln und Hausieren sowie nicht ausdrücklich genehmigtes Feilbieten von Ware sind untersagt.
  • 16. Kinowelt übernimmt keine Haftung für laufende Vorstellungen, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfall / Unwetter) unterbrochen werden oder nicht stattfinden können. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Zurückerstattung bereits gezahlter Eintrittsgelder.
  • 17. Musizieren und sonstige Auftritte künstlerischer Natur sind ohne vorherige Genehmigung durch die Theaterleitung untersagt.
  • 18. Das Verteilen und Verkaufen von Prospekten, Flugblättern, Druckerzeugnissen und Werbeartikeln sowie das Anbringen von Plakaten sind ohne vorherige Genehmigung durch die Theaterleitung untersagt.
  • 19. Im gesamten Gebäude herrscht grundsätzlich absolutes Rauchverbot. Darüber hinaus greift der Nichtraucherschutz in diesem Kino gemäß den gesetzlichen Grundlagen des Landes Schleswig Holsteins.
  • 20. Zum Schutz von Kleinkindern bis einschl. 3 Jahren wird dieser Altersgruppe noch kein Eintritt gewährt.

Geltungsbereich für diese Hausordnung sind das gesamte Kinogebäude und der dazugehörige Außenbereich. Bei Zuwiderhandlung gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Hausordnung behält sich Kinowelt jederzeit das Recht auf Hausverweis, Hausverbot sowie weitere Schritte nach eigenem Ermessen vor.

Und wenn Sie so freundlich sind, im Kinosaal Ihr HANDY auszuschalten, wünschen wir Ihnen:

Gute Unterhaltung und viel Spaß!

Ihre Kinowelt

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